Besondere Unterstützung für pflegende Angehörige
Die Bundesregierung verlängert die Unterstützungsmaßnahmen für Personen, die ihre Angehörigen zu Hause selber pflegen müssen oder möchten. Die Situation soll ihnen mit Hilfe von Arbeitsentlastung und erhöhten finanziellen Mitteln erleichtert werden. Viele Angehörige möchten ihre Verwandten immer noch lieber zu Hause pflegen, um das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten.
Arbeitnehmer können sich einmalig 20 Tage (anstatt normalerweise 10 Tage) von der Arbeit freistellen lassen. Außerdem kann die Arbeitszeit auch kurzfristig angepasst werden. Die Stunden können bis auf Teilzeit reduziert werden. Flexible Modelle werden ebenfalls unterstützt. Dies gilt für eine Dauer von bis zu 24 Monaten. Das Pflegeunterstützungsgeld dient hier bei als Lohnersatz.
Für die ambulante Pflege gelten strenge Hygienemaßnahmen. Sollte diese nicht verfügbar sein, können Angehörige sich einen Sachleistungsbetrag von bis zu 1995€ auszahlen lassen. So kann während der Ausfallzeit für Vertretung gesorgt werden. Dies gilt ebenfalls für Personen mit Pflegegrad 1, welche zu Hause gepflegt werden. Hier darf der Beitrag auch für die Versorgung durch Fremde (z.B. Nachbarn) genutzt werden.
Für Pflegemittel bleibt der erhöhte Beitrag bei 60€, anstatt normalerweise 40€.
Für neue Patienten soll die Pflegegradbestimmung nur in äußersten besonderen Fällen durch Hausbesuche stattfinden. Diese unterliegen strengen Hygienemaßnahmen. Bevorzugt soll jedoch Telefonberatung genutzt werden.
Die Beratungsbesuche durch Fachkräfte (Pflegedienst A.P.P. Dortmund) für pflegende Angehörige sind wieder verpflichtend. Auch hier sollen diese möglichst per Telefon oder Videochat stattfinden.
Pflegeschulungen dürfen per Distanzlehre stattfinden, hinreichende Informationen bieten die jeweiligen Pflegekassen.
Regelungen in den Pflegeeinrichtungen
Durch ein Sofortprogramm hat die Bundesregierung 13000 neue Stellen für Fachkräfte geschafft. Seit 01.01.21 sind ebenfalls 20000 neue Stellen für Pflegehilfskräfte vorhanden. Diese sollen die Fachkräfte in den Pflegeeinrichtungen entlasten und für eine bessere Betreuung der Patienten sorgen.
Personal und auch Bewohner dürfen und sollen regelmäßig Antigen-Schnelltests machen. Außerdem ist das Personal zum Tragen von FFP2-Masken verpflichtet.
Die Tagespflegeeinrichtungen sind wieder geöffnet. Patienten können diese unter strengen Abstands- und Hygienemaßnahmen wieder täglich nutzen.
Besonderheiten für akut Pflegebedürftige
Nach einem Krankenhausaufenthalt dürfen Ärzte den Patienten auch Pflege verschreiben. Dies gilt zum Beispiel für Kranken- und Palliativpflege, Soziotherapie, Heil- und sonstige Hilfsmittel. Außerdem dürfen Rezepte für Medikamente für 14 Tage (normal 7 Tage) ausgestellt werden, um den Patienten zusätzliche Arztbesuche zu ersparen.